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Frankfurt muss alte Dieselfahrzeuge verbieten – 09/05/2018

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch entschieden, dass die westdeutsche Stadt Frankfurt ein Verbot für Diesel-Fahrzeuge einführen muss. Umweltaktivisten hatten das Land Hessen verklagt, weil Deutschlands Finanzhauptstadt die maximal zulässigen Stickoxidwerte überschritten hatte. Das Gericht entschied zugunsten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und ordnete an, dass Hessen die Stadt durch ein Verbot von hoch verschmutzenden Diesel-Fahrzeugen in Einklang mit den Vorschriften bringen muss.

Ab Februar 2019 muss Frankfurt Diesel-Fahrzeuge der Emissionsstandards Euro 4 oder schlechter sowie Benzin-Fahrzeuge der Standards Euro 1 und 2 verbieten. Ab September nächsten Jahres müssen auch Euro-5-Diesel verboten werden. Dieses Verbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt zugelassenen Fahrzeuge sowie unzählige Pendler und Besucher aus der Umgebung betreffen. Die DUH argumentierte, dass das Verbot von älteren Diesel-Fahrzeugen die einzige Möglichkeit sei, um Frankfurts Verpflichtungen der EU in Bezug auf Stickoxid- und Stickstoffdioxidbelastung zu erfüllen.

Das Gericht hat noch nicht festgelegt, welche Gebiete von dem neuen Fahrverbot betroffen sein werden, aber der Richter schlug vor, es auf den vorhandenen Grenzen der Umweltzone zu basieren, die viele deutsche Städte nutzen, um stark verschmutzende Fahrzeuge zu verbieten. Die Hesse Ministerpräsident Volker Bouffier und Umweltministerin Priska Hinz forderten die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ältere Diesel-Fahrzeuge mit Filtersystemen nachzurüsten. Frankfurt’s Verkehrsdirektor Klaus Oesterling beklagte, dass die Stadt und ihre Bürger nun für das Versagen der Automobilindustrie und der Bundesregierung bezahlen müssten.

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