Frankfurt International Airport hat die Nutzung seines halbautomatischen EasyPASS-Grenzkontrollsystems auf Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz ausgedehnt, um den Passagierstau während der Sommersaison zu reduzieren. Das EasyPASS-System steht nun EU-, EWR- und Schweizer Bürgern, allen Nationalitäten mit deutschem Wohnsitz sowie US-amerikanischen, Hongkonger, südkoreanischen und taiwanesischen Bürgern zur Verfügung, die sich für das System registriert haben. Diese Erweiterung des EasyPASS auf Drittstaatsangehörige ist ein strategischer Schritt des Frankfurter Flughafens, um den erwarteten Anstieg des Verkehrsaufkommens zu bewältigen, wobei damit gerechnet wird, dass das Drehkreuz von Lufthansa bis Ende 2023 etwa 80-90% der Passagierzahlen vor COVID erreichen wird.
Mit der bevorstehenden Sommersaison stehen Flughäfen weltweit unter Druck, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Passagieranstau zu vermeiden. Frankfurt International Airport hat nun die Nutzung halbautomatischer Grenzkontrollsysteme auf Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz ausgeweitet. Einige Nicht-EU-Bürger können jetzt die E-Gates nutzen. Mit der erwarteten Verkehrsexplosion der Lufthansa-Gruppe für die bevorstehenden Sommerferien musste der Frankfurter Flughafen Schritte unternehmen, um den potenziellen Passagieranstau an einem der größten globalen Drehkreuze Europas zu verringern. Grenzkontrolle ist einer der kritischsten Bereiche eines Flughafens in Bezug auf Passagieransammlungen, und der Flughafen Frankfurt hat sich entschlossen, die Nutzung seines halbautomatischen EasyPASS-Grenzkontrollsystems auf Bürger von Drittländern zu erweitern, d. H. Passagiere, die außerhalb der Europäischen Union leben. Allerdings können nicht alle Bürger von Drittländern jetzt die schnellere Alternative nutzen, um die Grenzkontrolle am Frankfurter Flughafen zu passieren. Einige Bedingungen müssen erfüllt sein.
Mit den gestrigen Änderungen gibt es nun drei Kategorien von Reisenden, die berechtigt sind, das EasyPASS-System an acht deutschen Flughäfen zu nutzen: EU-, EWR- und Schweizer Bürger ab 12 Jahren, alle Nationalitäten mit deutschem Wohnsitz und mindestens 12 Jahre alt, US-, Hongkonger, südkoreanische und taiwanesische Bürger, die sich für das System registriert haben und mindestens 12 Jahre alt sind. Darüber hinaus können Passagiere mit einem deutschen Visum der Kategorie D (Visum für den längerfristigen Aufenthalt) jetzt das System nutzen. In diesem Fall können Passagiere, die diese Bedingung erfüllen, jedoch nur die EasyPASS-Spur wählen, wenn sie Deutschland verlassen, und wie Bürger der USA, Hongkongs, Südkoreas und Taiwans müssen sie sich vorher bei den Einwanderungsbehörden registriert haben.