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Geraubte Kunst – DW – 03/26/2010

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Im Jahr 1999 schickte der deutsche Kulturstaatsminister Michael Naumann einen Brief an die Direktoren aller Museen des Landes, in dem er sie aufforderte, die Herkunft aller zwischen 1933 und 1945 erworbenen Werke zu bestimmen und offenzulegen. Kurz vor Naumanns Appell hatten sich die deutsche Bundesregierung und Vertreter der Länder und Gemeinden verpflichtet, unrechtmäßig enteignete Kunstwerke an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Viele Museen engagierten daraufhin Provenienzforscher, Experten, die speziell darauf geschult sind, die Geschichte hinter Kunstwerken kritisch zu untersuchen. Eines dieser Museen war das Städel Museum in Frankfurt, das eine Sammlung von etwa 2.700 Gemälden, 600 Skulpturen und über 100.000 Zeichnungen und Drucken umfasst und Werke von Cranach dem Älteren, Botticelli, Rembrandt, Monet, Picasso, Bacon, Richter und Kippenberger präsentiert.

Eine dieser Provenienzforscherinnen ist Nicole Roth, die erklärte, wie ihr Job funktioniert. Sie betonte, dass die Restitution von von den Nationalsozialisten geraubter Kunstwerke je nach Fall unterschiedlich schnell vonstattengehen kann. Ihr wichtigstes Werkzeug ist das Internet, das ihre Recherche erheblich erleichtert. Zudem tauschen sich Provenienzforscher untereinander aus, um Informationen schneller zu erhalten. Die Washingtoner Prinzipien, die fordern, dass Museen Nazi-Ära geraubte Kunstwerke an ihre rechtmäßigen Besitzer oder Erben zurückgeben, sind für die Arbeit von Nicole Roth und anderen Provenienzforschern von großer Bedeutung.

Obwohl es anfangs schwierig war, die Nazi-verwandte Vergangenheit aufzuarbeiten, haben viele Museen erkannt, dass es wichtig ist, Lösungen zu finden. Die Einrichtung von Stellen für Provenienzforschung hat die Arbeit der Forscher unterstützt, und mehr Museen bieten solche Positionen an. Die Bemühungen, die Washingtoner Prinzipien zu erfüllen, sind jedoch weiterhin von Bedeutung, auch wenn die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind. Die Rückgabe von Nazi-Ära-Kulturgütern an ihre rechtmäßigen Besitzer oder Erben bleibt eine moralische Verpflichtung für Museen.

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