In einem Gerichtsverfahren in Frankfurt am Main setzte sich der laufende Prozess gegen die sogenannte “Reichsbürger” -Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuss mit einem weiteren Zeugenverhör fort. Der Fokus lag auf den finanziellen Angelegenheiten des Frankfurter Unternehmers Reuss, wobei der Kriminalbeamte seine Bemühungen zur Verfolgung von Vermögenswerten wie Grundbucheinträgen, Immobilien, Unternehmen und Geschäftsverbindungen detailliert darlegte. Es stellte sich heraus, dass Reuss angeblich mehrere Konten von in Großbritannien registrierten Unternehmen kontrollierte, aber nicht vollständig klar war, inwieweit diese Einheiten in bestimmte Branchen involviert waren. Der Ermittler gab auch Informationen über Reuss’ Immobilienbesitz preis, darunter Grundstücke in Thüringen. Ursprünglich waren vier Zeugen für die Verhandlung angesetzt, aber zwei wurden nach der langwierigen Befragung des ersten Zeugen, die etwa drei Stunden dauerte, entlassen.
Die rechtlichen Schritte erfolgen aufgrund von Anschuldigungen gegen neun Personen, die angeblich Teil einer terroristischen Organisation sind oder diese unterstützt haben. Der Gruppe wird vorgeworfen, einen Staatsstreich geplant zu haben, und Mitglieder sollen bereit gewesen sein, Verluste in Kauf zu nehmen, um ihre Ziele zu erreichen. Die Anklage legt nahe, dass diese Personen an der Schaffung von Strukturen für eine selbstgebildete Staatsordnung gearbeitet haben, wobei Reuss als Staatsoberhaupt dargestellt wird. Laut Rechtssystem gelten die Angeklagten als unschuldig, bis ihre Schuld bewiesen ist. Am Vortag hatte der Prozess die persönlichen Umstände des mutmaßlichen Drahtziehers Reuss berührt, wobei der Schwerpunkt auf seinen Unternehmensbeteiligungen, Internetpräsenz, Clubmitgliedschaften, Autobesitz, finanziellen Verhältnissen, Bankkonten und Wohnorten lag. Die Verteidigung hatte zuvor die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft mehrmals zurückgewiesen. Reuss selbst äußerte den Wunsch, im Laufe des Prozesses zu sprechen, obwohl noch nicht sicher ist, wann dies geschehen wird.