Die ehemalige Direktorin des Ethnografischen Museums Frankfurt, Clémentine Deliss, wurde vom Frankfurter Gericht eine Abfindung in Höhe von 125.000 € zugesprochen, nachdem sie im Mai 2015 plötzlich und ohne Erklärung entlassen wurde. Der Vertrag zwischen der 56-jährigen Britin, die 2010 die Position übernommen hatte, und der Stadt Frankfurt sollte noch weitere drei Jahre laufen. Deliss klagte daraufhin gegen die Stadt wegen ihrer Entlassung. Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung musste die Stadt vor Gericht zugeben, dass es keinen gültigen Grund für die Kündigung von Deliss gab. In einer gemeinsamen Erklärung, die kürzlich veröffentlicht wurde, wurde angegeben, dass die ehemalige Direktorin wegen eines “Missverständnisses über die Art der Ausführung ihrer Aufgaben” entlassen wurde.
Vor der Anhörung am Frankfurter Arbeitsgericht gab es umfangreiche Spekulationen über die Gründe für die Entlassung von Deliss in der deutschen Kunstszene. Gerüchten zufolge hatte die Direktorin versucht, elf Exemplare ihres eigenen Buches und vier weitere Veröffentlichungen an die Bibliothek des Museums für 2.300 € zu verkaufen. Die Stadt sah den versuchten Verkauf als Vertragsbruch an und kündigte den Vertrag der ehemaligen Direktorin sofort. Die Anschuldigungen stellten sich jedoch als falsch heraus, als Dokumente vorgelegt wurden, die belegten, dass Deliss das Protokoll befolgt hatte, indem sie ein Formular einreichte, um Mittel für den Kauf der Bücher zu beantragen, was das Gericht zu dem Schluss brachte, dass kein formeller Vertragsbruch vorlag.
Berichten zufolge hat Deliss während des Fiaskos niemanden konsultiert. Weder Frankfurts Bürgermeister Peter Feldmann, der politisch für die Kündigung verantwortlich war, noch der Leiter für kulturelle Angelegenheiten der Stadt, Feliz Semmelroth, versuchten das Missverständnis in einem persönlichen Gespräch zu klären. Es scheint, als ob die wahren Gründe für die Kündigung möglicherweise nie angemessen erklärt werden.