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Verbot von Frankfurt-Flügen – DW – 04/04/2012

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Die Bewohner, die in der Nähe des internationalen Flughafens Frankfurt leben, haben die Bestätigung eines Nachtflugverbots durch Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht begrüßt, während die deutsche Luftfahrtindustrie warnt, dass das Urteil die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter einschränken wird. Das Leipziger Gericht hob die Genehmigungen des hessischen Verkehrsministers Dieter Posch für 17 Nachtflüge auf und forderte das Land Hessen auf, weitere 113 Flüge am späten Abend und am frühen Morgen zu überprüfen. Es betonte, dass Nachtflüge nur in Ausnahmefällen zulässig sind und die bloße Präsenz eines Flughafens nicht ausreicht.

Die Bewohner, die sagten, die Eröffnung einer vierten Landebahn in Frankfurt habe ihren Schlaf ruiniert, hatten bereits damit gerechnet, dass das Leipziger Gericht die 23-Uhr- bis 5-Uhr-Nachtflugverbots bestätigen würde. Die Präsidentin des BDL der deutschen Luftfahrtindustrie, Klaus-Peter Siegloch, warnte jedoch, dass Frankfurt weiterhin gegenüber anderen europäischen und Nahost-Hubs zurückfallen würde. Lufthansa Cargo schätzte, dass ein Nachtflugverbot ihr jedes Jahr 40 Millionen Euro an Einnahmen kosten würde.

Der Flughafen Frankfurt, der von Fraport betrieben wird, verarbeitet derzeit 235 reine Frachtflüge pro Woche sowie 4.600 Passagierflüge – oft mit Fracht – in den Sommermonaten. Im vergangenen Jahr belief sich die Gesamtzahl der Starts und Landungen auf fast 487.000. Das Gerichtsurteil vom Mittwoch wurde vom vierten Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefällt. Letztes Jahr hat das Gericht auch Beschränkungen für den neu errichteten Flughafen Berlin-Brandenburg auferlegt, dessen nächtliche Flüge weitgehend zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens verboten sind.

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